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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von
Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 31.08.2012
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, der auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Verbote von Versammlungen am 31. August 2012 und am 1. September 2012 in Dortmund gerichtet ist, hat keinen Erfolg.
vom 29.08.2012
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Anordnung von Umgangskontakten ihrer drei Kinder mit dem Kindesvater.
vom 22.08.2012
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PCs.
siehe auch
Pressemitteilung vom 2.10.2012
vom 22.08.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob eine Weigerung deutscher Personenstandsbehörden, die Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt vorzunehmen, weil das betroffene Kind durch eine Leihmutter ausgetragen worden ist, Grundrechte der Wunscheltern oder der Kinder verletzt.
vom 22.08.2012
Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
vom 20.08.2012
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die Zurückweisung eines Verfahrenskostenhilfeantrages für ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren.
vom 13.08.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Dauer eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahrens.
siehe auch
Pressemitteilung vom 16.10.2012
vom 09.08.2012
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
vom 08.08.2012
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen ihren Ausschluss von der Wiederholungswahl des Stadtrates und von 11 Bezirksvertretungen der Stadt D... am 26. August 2012.
siehe auch
Pressemitteilung vom 21.08.2012
vom 01.08.2012
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Behandlung von Entschädigungsversprechen, die im Zusammenhang mit Enteignungen auf besatzungshoheitlicher oder besatzungsrechtlicher Grundlage in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) gegeben worden sind, sowie deren Einordnung im Regelungssystem des Rechts der offenen Vermögensfragen nach der Herstellung der Deutschen Einheit.