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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht.
Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.
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Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
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Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.
vom 17.04.2013
Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Sicherung eines vom Beschwerdeführer geltend gemachten Anspruchs auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Realisierung des Vorhabens „Stuttgart 21“.
siehe auch
Pressemitteilung vom 19.04.2013
vom 17.04.2013
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet sich im Wesentlichen darauf, dem Bundestag zu untersagen, dem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. April 2013 (BTDrucks 17/13060) zuzustimmen.
siehe auch
Pressemitteilung vom 17.04.2013
vom 17.04.2013
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
vom 17.04.2013
Das Verfahren betrifft die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Versorgungsbehörden sind unter anderem mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts betraut. Hierzu zählt die Entschädigung von Gewaltopfern nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 1985 (BGBl I S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juni 2011 (BGBl I S. 1114 <1120 f.>), auf dessen Grundlage der Kläger des Ausgangsverfahrens die Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge eines tätlichen Angriffs und die Gewährung einer Rente erstrebt.