Entscheidungen

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Beginnend mit dem 1. Januar 1998 werden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts an dieser Stelle in ungekürzter Form veröffentlicht. Der Text ist amtlich und entspricht demjenigen, den das Gericht auf Anfrage versendet. Hinweise zur Verlinkung auf Entscheidungen finden Sie hier.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind auch als RSS-Newsfeed verfügbar; Details hier. Bei technischen Problemen, insbesondere mit dem Ausdruck von Pressemitteilungen, sei auf die folgenden technischen Hinweise verwiesen.

Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

Die Entscheidungen der Senate sind in der vom Gericht autorisierten Sammlung der "Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE" abgedruckt. Kammerentscheidungen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsame verfassungsrechtliche Aussagen und Entscheidungen enthalten, werden in der Entscheidungssammlung "Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGK" abgedruckt.

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vom 30.06.2013
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine strafgerichtliche Verurteilung im Anschluss an eine Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten.
vom 27.06.2013
Die Antragstellerinnen, zwei von vier Fakultäten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU Cottbus), begehren mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Art. 1, §§ 1, 5, 7, 8, 9, 12, 17, 18, 20 und 21 und Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz erst in Kraft treten zu lassen, wenn das Bundesverfassungsgericht über ihre zugleich eingelegte Verfassungsbeschwerde entschieden hat.
siehe auch Pressemitteilung vom 28.06.2013
vom 26.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die durch § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b VVG nur unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichte Portabilität von Alterungsrückstellungen beim Wechsel eines privat krankenversicherten Versicherungsnehmers zu einem anderen privaten Krankenversicherer.
vom 19.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Streitigkeit aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht.
vom 19.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren über die Einschulung der Beschwerdeführerin zu 1) in eine Grundschule außerhalb des für sie vorgesehenen Schulbezirks.
vom 19.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der Bürger das Risiko des Nichtzugangs einer an ihn adressierten Mitteilung des Gerichts trägt.
vom 17.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der bis zum 26. Oktober 2011 geltenden Fassung (im Folgenden: a.F.) in einem Verfahren, in dem es um die Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b ff. BGB) auf Maklerverträge ging (§§ 652 ff. BGB).
vom 13.06.2013
Der Beschwerdeführer erhob Entschädigungsklage gemäß § 198 GVG wegen eines sechs Jahre währenden, durch Berufungsurteil abgeschlossenen zivilrechtlichen Verfahrens, dem eine Mietrechtsstreitigkeit zugrunde lag. Dort hatte der Beschwerdeführer gegen seine Mieter, an die er als Miteigentümer ein Einfamilienhaus zu einem monatlichen Mietzins von 2.700 € vermietet hatte, nach Beendigung des Mietverhältnisses unter anderem wegen behaupteter Schäden und Schönheitsreparaturen auf Zahlung von rund 118.000 € geklagt. Die Klage hatte nur in Höhe von knapp 2.400 € Erfolg.
vom 13.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betraf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken.
vom 13.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betraf eine zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb einer Eigentumswohnung zu Steuersparzwecken.
vom 05.06.2013
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen aus Art. 6 GG zugunsten einer afghanischen Familie.