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Zitierung: BVerfG, 2 BvC 17/99 vom 22.1.2001, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20010122_2bvc001799.html
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| gegen | den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. September 1999 - WP 99/98 - (BTDrucks 14/1560) |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 25. August 2000 mitgeteilten Erwägungen offensichtlich unbegründet. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 29. September 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.