Entscheidungen
Copyright © 2013 BVerfG
Zitierung: BVerfG, 2 BvC 20/99 vom 22.1.2001, Absatz-Nr. (1 - 2), http://www.bverfg.de/entscheidungen/cs20010122_2bvc002099.html
Frei für den privaten Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

| gegen | den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. September 1999 - WP 77/98 - (BTDrucks 14/1560) |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 26. September 2000 mitgeteilten Erwägungen unzulässig. Die weitere Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 29. November 2000 gibt zu einer abweichenden Beurteilung keinen Anlass.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.