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Zitierung: BVerfG, 2 BvE 4/99 vom 10.6.2002, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/es20020610_2bve000499.html
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dass die Bundesregierung gegen Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen (Artikel 21 Absatz 1, 38 Absatz 1 des Grundgesetzes) verstoßen hat, indem sie vor der Landtagswahl in Hessen am 7. Februar 1999 durch Zeitungsannoncen unter Einsatz von Haushaltsmitteln werbend in den Landtagswahlkampf Hessen eingegriffen hat
| Antragsteller: | Freie Demokratische Partei, vertreten durch den Bundesvorsitzenden Herrn Dr. Guido Westerwelle und die Generalsekretärin Frau Cornelia Pieper, Platz der Republik 1, 11011 Berlin |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Hassemer,
Sommer,
Jentsch,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff
Die Antragstellerin hat den Antrag mit Schriftsatz vom 15. März 2002 zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen. Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben.