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Zitierung: BVerfG, 2 BvF 2/97 vom 13.2.2001, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20010213_2bvf000297.html
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festzustellen:
| 1. | § 1 Bundeshaushaltsgesetz 1996 ist mit Art. 110 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig, |
| 2. | § 2 Abs. 1 Bundeshaushaltsgesetz 1996 ist mit Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar und deshalb nichtig |
| Antragsteller: | Abgeordneter Rudolf Scharping, MdB, und 224 weitere Mitglieder des Deutschen Bundestages, 11011 Berlin |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Präsidentin Limbach,
Sommer,
Jentsch,
Hassemer,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff
Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 2. November 2000 ihre Anträge, durch die das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen, da Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung nicht gegeben sind (vgl. BVerfGE 87, 152 <153>).