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Zitierung: BVerfG, 2 BvF 5/98 vom 19.9.2002, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20020919_2bvf000598.html
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zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 6. April 1998 (BGBl I S. 694)
| Antragsteller: | 1. | Landesregierung Schleswig-Holstein, vertreten durch die Ministerpräsidentin, Landeshaus, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, |
| 2. | Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg |
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsident Hassemer,
Sommer,
Jentsch,
Broß,
Osterloh,
Di Fabio,
Mellinghoff,
Lübbe-Wolff
Die Antragsteller haben mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 28. August 2002 den Antrag, mit dem das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen; Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben (vgl. BVerfGE 87, 152 <153>).