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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 848/01 vom 2.11.2001, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011102_1bvr084801.html
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hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
Die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).