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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1079/96 vom 6.12.2001, Absatz-Nr. (1 - 4), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011206_1bvr107996.html
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hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Papier
und die Richterinnen Haas,
Hohmann-Dennhardt
Zur Klarstellung wird der Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats in Ziffer 1 des Tenors wie folgt neu gefasst:
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. März 1995 - 5 UF 166/94 - verletzt die Beschwerdeführerin hinsichtlich des Ausspruchs über die Zuweisung der Ehewohnung (Ziffer III) in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Das Urteil wird insoweit aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.