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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 848/01 vom 11.12.2001, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011211_1bvr084801.html
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hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
Es wird festgestellt, dass die einstweilige Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2. November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben Tage gegenstandslos geworden ist.