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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 870/93 vom 24.1.2002, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20020124_1bvr087093.html
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| gegen a) | den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. April 1993 - 4 Ss 191/93 -, |
| b) | das Urteil des Landgerichts Münster vom 17. November 1992 - 2 Ns 46 Js 161/89 - (5/92) -, |
| c) | das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. April 1992 - 4 Ss 1286/91 - |
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Papier
und die Richter Steiner,
Hoffmann-Riem
Der Tenor des Beschlusses vom 13. Dezember 2001 wird wie folgt berichtigt:
Im letzten Satz des ersten Absatzes wird das Wort "Landgericht" durch das Wort "Oberlandesgericht" ersetzt.
Die offenbar unrichtige Bezeichnung des Gerichts, an das die Sache zurückverwiesen wird, ist entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Das erste, den Freispruch der Beschwerdeführer bestätigende Berufungsurteil des Landgerichts ist aufrecht erhalten worden. Infolgedessen ist die Revision wieder beim Oberlandesgericht anhängig.