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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 346/06 vom 20.7.2006, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060720_1bvr034606.html
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hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Papier,
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und den Richter Hoffmann-Riem
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Stefan Schneider, Leonhardstraße 11, 61169 Friedberg, zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.