BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1179/09 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S...
Essenberger Straße 2, 47441 Moers -
gegen | den Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 8. April 2009 - 201 II 1027/08 BerH - |
hier: | Antrag auf Bewilligung von
Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. Juni 2009 einstimmig beschlossen:
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Hohmann-Dennhardt | Gaier | Kirchhof |