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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 2959/07 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der K... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer W... und W...
Robert-Schumann-Straße 13, 04109 Leipzig -
gegen | § 31 Abs. 1 Satz 1, 2, 5 und Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl S. 245) |
h i e r : | Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
am 29. Juni 2009 einstimmig beschlossen:
Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008, wiederholt mit Beschluss vom 7. Januar 2009, wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Hohmann-Dennhardt | Gaier | Kirchhof |