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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 3189/09 vom 18.1.2010, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100118_1bvr318909.html
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| gegen a) | den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. November 2009 - 25 UF 126/09 -, |
| b) | den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 26. Mai 2009 - 313 F 49/08 - |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Hohmann-Dennhardt
und die Richter Gaier,
Kirchhof
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin O. zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.