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Zitierung: BVerfG, 2 BvR 2506/09 vom 26.3.2010, Absatz-Nr. 1, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100326_2bvr250609.html
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hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Osterloh
und die Richter Mellinghoff,
Gerhardt
Die einstweilige Anordnung vom 9. Oktober 2009 - 2 BvQ 72/09 - wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.