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Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1766/12 vom 26.11.2012, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20121126_1bvr176612.html
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hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Gaier,
Paulus
und die Richterin Britz
Die einstweilige Anordnung vom 29. August 2012, wird erneut bis zum 31. Januar 2013, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.