Entscheidungen
Copyright © 2013 BVerfG
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 730/13 vom 18.3.2013, Absatz-Nr. (1 - 1), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130318_1bvr073013.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.
| gegen | Artikel 1 Nr. 2b des Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW vom 4. Dezember 2012 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen in der ab dem 1. Mai 2013 geltenden Fassung |
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richter Gaier,
Schluckebier,
Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. März 2013 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.