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Hinweise zur Verlinkung auf einzelne Textseiten

Entscheidungen können Sie direkt anlinken, indem Sie an die URL http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ das Aktenzeichen der Entscheidung anhängen; wobei jedes Leerzeichen in dem Aktenzeichen hierbei durch die Zeichenkette %20 ersetzt wird. Für die Entscheidung mit dem Aktenzeichen 1 BvR 653/96 rufen Sie also die URL http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/1%20BvR%20653/96 auf.

Da es vereinzelt vorkommt, dass unter einem Aktenzeichen mehrere Entscheidungen in der Datenbank vorhanden sind, wird in den nach dem 1. Januar 2003 veröffentlichten Entscheidungen in der Kopfzeile eines jeden Textes eine individuelle URL zur Verlinkung angezeigt. Wird auf ein solches Verfahren über das Aktenzeichen verlinkt, wird eine Liste aller zu dem Aktenzeichen in der Datenbank vorhandenen Entscheidungen ausgegeben.

Generell gilt, dass statt der Adresse www.bundesverfassungsgericht.de auch die gebräuchliche Abkürzung www.bverfg.de verwendet werden kann. Zudem ist es möglich, die Seiten über eine sichere Verbindung (HTTPS) zu erreichen. Eine Kombination beider Optionen sieht zum Beispiel so aus: https://www.bverfg.de/link-hinweise.html