Aufgaben, Verfahren und Organisation

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Hinweise zur Umbauphase

Das in den Jahren 1964 bis 1969 zwischen Schlossplatz und Botanischem Garten für das Bundesverfassungsgericht errichtete Gebäudeensemble wird in den kommenden drei Jahren grundlegend saniert. Die u. a. aus energetischen Gründen erforderliche Grundsanierung umfasst vor allem umfangreiche bauliche Maßnahmen im Bereich des Wärmeschutzes und des Brandschutzes, die insbesondere den Austausch der gesamten Fensterverglasung des Gebäudekomplexes, eine Kompletterneuerung der Dächer sowie eine Freilegung der Stahlkonstruktion einiger Gebäudeteile bedingen.

Zur Ermöglichung eines reibungslosen Dienstbetriebes des Bundesverfassungsgerichts haben die 16 Bundesverfassungsrichterinnen und -richter sowie ein Großteil des Personals während der dreijährigen Bauphase in der Waldstadt einen temporären Amtssitz bezogen. Für die Zwischenunterbringung des Bundesverfassungsgerichts wurden auf einem etwa 2 km vom Stammsitz entfernten Areal drei ehemalige Stabsgebäude der Luftwaffe zu Büros sowie das Lehrsaalgebäude zu einem Sitzungssaal mit großzügigem Foyerbereich umgebaut. Im ehemaligen Kommandoraum ist der Plenarsaal des Gerichts untergebracht. Die Verlagerung großer Teile des Bundesverfassungsgerichts in einen Interimsdienstsitz gewährleistet aber nicht nur die Bewältigung der hohen Arbeitslast des Gerichts ohne erhebliche Beeinträchtigungen durch Umbaumaßnahmen. Gleichzeitig wird durch die mit dem Bezug des Dienstsitzes „Waldstadt“ verbundene logistische Optimierung eine deutliche Verkürzung der Gesamtbauzeit am Dienstsitz „Schlossbezirk“ erreicht.

Gebäudedaten Dienstsitz Waldstadt: