Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 7/2004 vom 28. Januar 2004
85. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a.D. Konrad Hesse
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Konrad Hesse
begeht am 29. Januar 2004 seinen 85. Geburtstag. Der Staatsrechtslehrer
gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom
7. November 1975 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 16. Juli
1987 an.
Die Arbeits- und Schaffenskraft von Prof. Dr. Hesse war dem Öffentlichen
Recht sowohl in Forschung und Lehre wie auch in der Praxis gewidmet.
Nach Ablegung der beiden Juristischen Staatsexamen und nach der
Habilitation im Jahr 1955 an der Universität in Göttingen für Staats-,
Verwaltungs- und Kirchenrecht wurde er im Sommer 1956 als ordentlicher
Professor an die Universität Freiburg im Breisgau berufen. Daneben
wirkte er in weiteren Ämtern: von 1961 bis 1975 als Richter im Nebenamt
am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und von 1968 bis 1976 als
Vorsitzender des Schiedsgerichtshofs der Evangelischen Kirche in
Deutschland. 1983 wurde ihm in Zürich, 1989 in Würzburg die juristische
Ehrendoktorwürde verliehen. Sein 1967 erstmals erschienenes und in
mehrere Sprachen übersetztes Hauptwerk "Grundzüge des Verfassungsrechts
der Bundesrepublik Deutschland" ist ebenso wie sein "Staatsrechtliches
Seminar" für Generationen von Juristen ein Begriff geworden. Zum
Zuständigkeitsbereich von Prof. Dr. Hesse als Richter des
Bundesverfassungsgerichts gehörten Fragen der Wirtschaftsverfassung und
der Meinungs-, Presse- und Rundfunkfreiheit. Die bekanntesten
Grundsatzentscheidungen, an denen er neben einer Vielzahl anderer
Entscheidungen als Berichterstatter mitwirkte, sind etwa das
Mitbestimmungsurteil (BVerfGE 50, 290 ff.), solche zur Meinungs- und
Pressefreiheit (u.a. BVerfGE 54, 148 und 54, 208, "Böll/ Walden") sowie
die so genannten Rundfunkurteile (BVerfGE 57, 295; 73, 118 und 74, 297).
Der Jubilar lebt heute in Merzhausen bei Freiburg im Breisgau.
Karlsruhe, den 28. Januar 2004
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