Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 35/2004 vom 26. März 2004
70. Geburtstag von Präsidentin a.D. Limbach
Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr.
Dr. h.c. mult. Jutta Limbach, vollendet am 27. März 2004 ihr 70.
Lebensjahr.
Frau Prof. Dr. Limbach war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in
Berlin und Heidelberg sowie nach Ablegung beider juristischer
Staatsexamen zwischen 1963 und 1966 wissenschaftliche Assistentin am
Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Nach der
Promotion im Jahr 1966 mit einer Arbeit über „Theorie und Wirklichkeit
der GmbH“ und ihrer Habilitation im Jahr 1971 mit einer Arbeit über „Das
gesellschaftliche Handeln, Denken und Wissen im Richterspruch“ wurde sie
im Jahr 1972 zur Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und
Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin
berufen. 1989 bis 1994 war Prof. Dr. Jutta Limbach Senatorin für Justiz
des Landes Berlin. Am 24. März 1994 wurde sie zur Richterin und
Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Am 14. September
1994 folgte ihre Ernennung zur Präsidentin des
Bundesverfassungsgerichts. Bis zu ihrem Ausscheiden aus diesem Amt am
10. April 2002 leitete sie als Vorsitzende den Zweiten Senat des
Bundesverfassungsgerichts. Zu ihrer Dezernatszuständigkeit gehörte unter
anderem über viele Jahre das Parlamentsrecht.
Unter ihrer Ägide als Senatsvorsitzende sind zahlreiche wichtige Urteile
gefällt worden. Dazu gehören etwa die Entscheidungen zur Zulässigkeit
des Adria-, AWACS- und Somalia-Einsatzes der Bundeswehr (BVerfGE 90,
286), zur Strafbarkeit früherer Mitarbeiter und Agenten des Ministeriums
für Staatssicherheit und des militärischen Nachrichtendienstens der
ehemaligen DDR wegen der gegen die Bundesrepublik Deutschland oder deren
NATO-Partner gerichteten Spionagetätigkeit (BVerfGE 92, 277), zur
vermögensteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Belastung von
einheitswertgebundenem Grundbesitz (BVerfGE 93, 121; 93, 165), zur
Asylrechtsnovellierung (BVerfGE 94, 49; 94, 115, 157; 94, 166), zur
Teilnahme Deutschlands an der Europäischen Währungsunion (BVerfGE 97,
350), zur Europäischen Bananenmarktordnung (BVerfGE 102, 147), zum
Strafvollzug (BVerfGE 98, 169), zum einkommensteuerlich zu
berücksichtigenden Kinderexistenzminimum (BVerfGE 99, 246; 99, 268 und
99, 273), zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 101, 158), zur Gewährung
von Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende (BVerfGE 102, 224), zu den
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer
Religionsgemeinschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaft (BVerfGE
102, 370) und zur Besteuerung der Pensionen und
Sozialversicherungsrenten (BVerfGE 105, 73).
Frau Prof. Dr. Limbach setzte sich in ihrer Amtszeit entschieden und
wirkungsvoll für mehr Transparenz des höchsten deutschen Gerichts nach
außen ein. Unvergessen bleibt das Bürgerfest am 7. Juli 2001, zu dem das
Bundesverfassungsgericht anlässlich seines 50-jährigen Bestehens seine
Pforten öffnete und alle Bürgerinnen und Bürger zu einem
Geburtstagsbesuch einlud.
Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wurde Frau Prof.
Dr. Limbach zur Präsidentin des Goethe-Instituts Inter Nationes berufen.
Frau Prof. Dr. Limbach ist die Ehrendoktorwürde der Universität Basel
(1999), der Universität Rotterdam (2002), des University College London
(2002) und der York Universität in Toronto (2003) verliehen worden. Im
Jahr 1999 wurde sie zum „Honorary Bencher of the Gray´s Inn“ ernannt.
Ihre Verdienste wurden mit zahlreichen weiteren Ehrungen und
Auszeichnungen gewürdigt. Dazu zählen etwa der internationale Preis
"Justice in the World" der Internationalen Richtervereinigung (2000),
das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich (1998), die
Goldene Medaille der Masaryk-Universität Brno (1997), das
Kommandeurskreuz des Polnischen Verdienstordens (2002), der Leibniz-Ring
des Presse Clubs Hannover (2002), der Heinz-Herbert-Karry-Preis für
ihren mutigen und engagierten Einsatz für die Kultur und Rechtskultur
(2003) und der Max-Friedlaender-Preis des Bayerischen Anwaltverbands für
ihr unbeirrbares Vertrauen in die Grundrechte der Verfassung (2004).
Die Jubilarin lebt heute in München.
Karlsruhe, den 26. März 2004
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