Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 38/2004 vom 02. April 2004
70. Geburtstag von Altbundespräsident Herzog
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere
Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Dr. h.c. mult.
Roman Herzog, vollendet am 5. April 2004 sein 70. Lebensjahr.
Prof. Dr. Herzog wurde nach dem Studium der Rechtswissenschaft in
München und nach Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit
einer Arbeit zur „Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und
Europäische Menschenrechtskonvention“ im Jahr 1958 promoviert. Von 1958
bis 1964 war er wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen
Fakultät der Universität München, 1961 legte er die Zweite Juristische
Staatsprüfung ab. Nach seiner Habilitation im Jahr 1964 mit einer Arbeit
über „Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in rechtlicher und
entwicklungsgeschichtlicher Sicht“ war er an der Universität München
Privatdozent und wurde im Jahr 1966 als Professor für Staatsrecht und
Politik an die Freie Universität Berlin berufen. Ab 1969 hatte er den
Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften Speyer inne, deren Rektor er 1971/72 war. 1973
wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Rheinland-Pfalz
beim Bund, 1978 Minister für Kultus und Sport des Landes Baden-
Württemberg. Am 20. Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Herzog zum Richter und
Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Seine Ernennung
zum Präsidenten des Gerichts folgte am 16. November 1987. Bis zu seinem
Ausscheiden aus diesem Amt am 30. Juni 1994 war er zugleich Vorsitzender
des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Seit 1964 ist Prof. Dr. Herzog Mitherausgeber des Grundgesetz-Kommentars
„Maunz-Dürig-Herzog“. Seit 1966 gibt er das „Evangelischen
Staatslexikon“ mit heraus.
Unter seinem Vorsitz sind zahlreiche bedeutsame Entscheidungen gefällt
worden. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit
anlässlich der Großdemonstration in Brokdorf (BVerfGE 69, 315), zum
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256), zum
steuerfreien Existenzminimum (BVerfGE 82, 60), zur Kunstfreiheit und
Arbeit pluraler Entscheidungsgremien (BVerfGE 83, 130), zur Stellung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks (BVerfGE 83, 238), zur gerichtlichen
Prüfungskontrolle (BVerfGE 84, 34), zur Bodenreform (BVerfGE 84, 90),
zum Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (BVerfGE 84, 133), zum
Nachtarbeitsverbot (BVerfGE 85, 191), zur Frage der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (BVerfGE
87, 1), zu Sitzblockaden (BVerfGE 87, 399), zum Besitzrecht des Mieters
(BVerfGE 89, 1), zur Rundfunkgebühr (BVerfGE 90, 60), zur Strafbarkeit
des Leugnens der Judenverfolgung (BVerfGE 90, 241) und viele andere
mehr.
Am 23. Mai 1994 wurde Prof. Dr. Herzog zum siebten Bundespräsidenten der
Bundesrepublik Deutschland gewählt.
Das Wirken und die Verdienste von Prof. Dr. Herzog wurden mit
zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Beispielhaft seien
hier genannt die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität
Oxford/England (1997), der Universität Padua (1997), der Waseda-
Universität Tokyo (1997) und der Universität Wroclaw (Breslau) (1998).
Im Jahr 1997 erhielt Prof. Dr. Herzog den Internationalen Karlspreis der
Stadt Aachen. Ebenfalls in diesem Jahr wurde er in New York zusammen mit
dem tschechischen Präsidenten Vaclav Havel als „Europäischer Staatsmann
des Jahres 1997“ ausgezeichnet. Der Zentralrat der Juden in Deutschland
ehrte ihn im Jahr 1998 mit dem Leo-Baeck-Preis.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen
Papier, würdigte den Jubilar in seinem Glückwunschschreiben: „Für Ihre
Aufgabe waren Sie wie wenige Juristen in Deutschland vorbereitet. In
hervorgehobenen Positionen von Wissenschaft und Lehre sowie in hohen
Staatsämtern konnten Sie Erfahrungen sammeln und diese für den Senat und
das Gericht gewinnbringend einsetzen. Als sie 1994 aus dem Amt des
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts schieden, war das für das Haus
zwar ein schmerzender Verlust, Ihre nachfolgende Wahl und Ihre
Amtstätigkeit als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland lenkte
aber auch Glanz auf das Bundesverfassungsgericht."
Karlsruhe, den 2. April 2004
|