Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 60/2004 vom 18. Juni 2004
70. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a.D. Dieterich
Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts und spätere Präsident
des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich begeht am 19. Juni
2004 seinen 70. Geburtstag. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als
Mitglied des Ersten Senats vom 16. November 1987 bis zum 4. Februar 1994
an.
Prof. Dr. Dieterich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten
Heidelberg und Göttingen. Nach Ablegung der juristischen Staatsexamen
und seiner Promotion war er von 1963 bis 1972, unterbrochen von einer
Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das
Bundesarbeitsgericht, in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-
Württemberg tätig. 1972 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht
ernannt. Er gehörte dort verschiedenen Senaten an. 1980 wurde er zum
Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Am 16. November
1987 erfolgte seine Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Sein Dezernat umfasste vor allem das Ausbildungs- und Prüfungsrecht
sowie das Berufsrecht der so genannten freien Berufe. Als
Berichterstatter hat er an zahlreichen wegweisenden Urteilen und
Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mitgewirkt.
Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen zum
entschädigungslosen Wettbewerbsverbot für einen Handelsvertreter
(BVerfGE 81, 242), zur Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachnamenswahl
(BVerfGE 84, 9), zur Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (BVerfGE 84,
34) und zur Haftungsbegrenzung bei Bürgschaften von unerfahrenen und
wirtschaftlich schwachen Personen (BVerfGE 89, 214).
Im Februar 1994 wurde Prof. Dr. Dieterich zum Präsidenten des
Bundesarbeitsgerichts berufen. In diesem Amt wirkte er bis zu seinem
Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1999.
Der Jubilar lebt heute in Kassel.
Karlsruhe, den 18. Juni 2004
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