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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 66/2004 vom 8. Juli 2004


Mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung, insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung, insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung, am M i t t w o c h, 27. Oktober 2004 um 10.00 Uhr, im Sitzungssaal des BVerfG, Schloßbezirk 3, Karlsruhe eine mündliche Verhandlung durchführen. Akkreditierungshinweise für Pressevertreter und nähere Informationen zum Hintergrund der Verfahren werden später bekanntgegeben. – 1 BvR 782/94, 1 BvR 80/95 und 1 BvR 957/96 – Karlsruhe, den 8. Juli 2004
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