Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 66/2004 vom 8. Juli 2004
Mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden
betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf
Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung,
insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in den
Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend Ansprüche von
Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der
Lebensversicherung, insbesondere in Fällen der Bestandsübertragung, am
M i t t w o c h, 27. Oktober 2004
um 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter und nähere Informationen zum
Hintergrund der Verfahren werden später bekanntgegeben.
– 1 BvR 782/94, 1 BvR 80/95 und 1 BvR 957/96 –
Karlsruhe, den 8. Juli 2004
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