Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 24/2005 vom 10. März 2005
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Werner Böhmer wird 90 Jahre alt
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Werner
Böhmer, vollendet morgen, am 11. März 2005, sein 90. Lebensjahr.
Werner Böhmer ist am 11. März 1915 in Siegen geboren. Er studierte neben
Rechtswissenschaft auch Philosophie und Geschichte. Nachdem gegen ihn ab
1936 aus politischen Gründen ein zeitweiliges Studienverbot verhängt
worden war, legte er 1944 und 1948 seine beiden juristischen
Staatsexamen ab und erwarb anschließend den Doktor der Rechte. In der
Folgezeit war er im Bayerischen Staatsdienst tätig, bis er 1957 zum
Richter am Bundesverwaltungsgericht gewählt wurde.
Werner Böhmer gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des
Ersten Senats vom 10. Februar 1965 bis zum 5. Juli 1983 an. Er galt als
Spezialist der Interpretation der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) und hat
die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung auf diesem Gebiet „in
führender Weise beeinflusst“ (so der frühere Gerichtspräsident Benda
anlässlich der Verabschiedung von Werner Böhmer).
Werner Böhmer ist in Anerkennung seiner Verdienste um die Bundesrepublik
Deutschland bereits im April 1968 vom Bundespräsidenten das
Verdienstkreuz der 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland verliehen worden.
Prof. Dr. Werner Böhmer lebt heute in München.
Karlsruhe, den 10. März 2005
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