Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 32/2005 vom 12. April 2005
Dazu Beschluss vom 12. April 2005 – 2 BvQ 6/05 –
Antrag des Landes Hessen auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung ohne Erfolg
Das Land Hessen wendet sich in einem Bund-Länder-Streit gegen den Bund
mit dem Ziel, diesem zu untersagen, ohne Beteiligung der Länder den
Aufbau eines Kompetenzzentrums und die Einrichtung eines Expertenpools
zur Unterstützung der deutschen Hochschulen bei der Umsetzung der
Bologna-Reformen durch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu fördern.
Vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind hierfür bis
zum Jahr 2007 Bundesmittel in Höhe von 4,4 Millionen Euro vorgesehen.
Vom 1. April 2005 an sollen 20 ausgewählte Hochschulen entsprechende
Mittel zur Beschäftigung von „Bologna-Experten“ durch die
Hochschulrektorenkonferenz erhalten. Die Förderung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die Hochschulen bis zum Wintersemester 2007/2008
Bachelor- und Masterstudiengänge flächendeckend einführen.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag der
Hessischen Landesregierung, dem Bund im Wege der einstweiligen Anordnung
bis zum Ergehen einer Entscheidung in der Hauptsache die Förderung der
Hochschulrektorenkonferenz zu untersagen, durch einstimmigen Beschluss
abgelehnt. Die Begründung des Beschlusses wird nachgereicht.
Beschluss vom 12. April 2005 – 2 BvQ 6/05 –
Karlsruhe, den 12. April 2005
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