Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005
Dazu Beschluss vom 19. April 2005 – 1 BvR 961/05 –
Einstweilige Anordnung abgelehnt -
NPD-Demo am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen
Die "Jungen Nationaldemokraten", eine Jugendorganisation der NPD,
(Beschwerdeführerin; Bf) meldeten für den 8. Mai 2005 einen Aufzug in
Berlin unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem
Schuldkult!“ an. Der Polizeipräsident in Berlin erließ Auflagen über die
Versammlung, insbesondere wurde der Bf verboten, den Aufzug am Denkmal
für die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen und die
Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor vorzunehmen. Darüberhinaus darf
der angemeldete Aufzug frühestens nach Beendigung der in der Neuen Wache
stattfindenden Kranzniederlegung, etwa gegen 14.00 Uhr, stattfinden. Die
gegen diese Auflagen gerichteten Eilanträge der Bf waren sowohl vor dem
Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin ohne
Erfolg.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den
gegen die gerichtlichen Entscheidungen gerichteten Antrag der Bf auf
Erlass einer einstweiligen Anordung abgelehnt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mit Gründen
versehen. Die Begründung des Beschlusses wird nachgereicht werden.
Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 –
Karlsruhe, den 6. Mai 2005
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