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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 37/2005 vom 6. Mai 2005

Dazu Beschluss vom 19. April 2005 – 1 BvR 961/05 –


Einstweilige Anordnung abgelehnt - NPD-Demo am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen
Die "Jungen Nationaldemokraten", eine Jugendorganisation der NPD, (Beschwerdeführerin; Bf) meldeten für den 8. Mai 2005 einen Aufzug in Berlin unter dem Motto „60 Jahre Befreiungslüge – Schluss mit dem Schuldkult!“ an. Der Polizeipräsident in Berlin erließ Auflagen über die Versammlung, insbesondere wurde der Bf verboten, den Aufzug am Denkmal für die ermordeten Juden Europas vorbeizuführen und die Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor vorzunehmen. Darüberhinaus darf der angemeldete Aufzug frühestens nach Beendigung der in der Neuen Wache stattfindenden Kranzniederlegung, etwa gegen 14.00 Uhr, stattfinden. Die gegen diese Auflagen gerichteten Eilanträge der Bf waren sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin ohne Erfolg. Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den gegen die gerichtlichen Entscheidungen gerichteten Antrag der Bf auf Erlass einer einstweiligen Anordung abgelehnt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mit Gründen versehen. Die Begründung des Beschlusses wird nachgereicht werden. Beschluss vom 6. Mai 2005 – 1 BvR 961/05 – Karlsruhe, den 6. Mai 2005
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