Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 38/2005 vom 10. Mai 2005
Bundesverfassungsrichter a.D. Konrad Kruis wird 75 Jahre alt
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Konrad Kruis,
vollendet morgen, am 11. Mai 2005, sein 75. Lebensjahr.
Konrad Kruis ist am 11. Mai 1930 in München geboren. Nach dem Studium
der Rechtswissenschaften in München und dem zweiten juristischen
Staatsexamen trat er 1958 in die Bayerische Innere Verwaltung ein. 1960
wurde er in die Bayerische Staatskanzlei berufen und war dort unter
anderem Referent für die Bayerische Landesgesetzgebung und das
Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des Landespersonalausschusses
und Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht, ab 1978 als
Ministerialdirigent.
Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 gehörte Konrad Kruis als
Richter des Bundesverfassungsgerichts dem Zweiten Senat an. Neben seiner
Zuständigkeit für Bund – Länder-Konflikte hat Konrad Kruis insbesondere
auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als Berichterstatter die
Rechtsprechung des Zweiten Senats entscheidend beeinflusst.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste
wurde Konrad Kruis am 26. September 1998 von dem Herrn Bundespräsidenten
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.
Konrad Kruis lebt heute in München.
Karlsruhe, den 10. Mai 2005
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