Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 70/2005 vom 29. Juli 2005
Zum Beschluss vom 12. Juli 2005 – 1 BvR 2097/02 –
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche
Verurteilung wegen antisemitischer Äußerung
Der Beschwerdeführer, ein früherer Kreisvorsitzender der Republikaner,
hatte im November 2000 den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der
Juden in Deutschland in einer Presseerklärung als „Zigeunerjude“
bezeichnet. Im Hinblick auf diese Äußerung wurde der Beschwerdeführer
wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine hiergegen
gerichtete Verfassungsbeschwerde, mit der er unter anderem die
Verletzung seiner Meinungsfreiheit rügte, war erfolglos.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm die
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Beschwerdeführer
werde durch die Verurteilung nicht in seinem Grundrecht der
Meinungsfreiheit verletzt. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden, dass die Strafkammer in der Wahl des kombinierten Begriffs
„Zigeunerjude“ eine an den nationalsozialistischen Sprachgebrauch
erinnernde, auf Ausgrenzung und menschenverachtende Herabwürdigung der
Roma und Sinti sowie der Juden zielende Äußerung erblickt und diese als
Schmähung eingeordnet hat.
Beschluss vom 12. Juli 2005 – 1 BvR 2097/02 –
Karlsruhe, den 29. Juli 2005
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