Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 83/2005 vom 12. September 2005
Zum Beschluss vom 12. September 2005 – 2 BvR 1545/05 –
ZDF muss umstrittenen APPD Wahlwerbespot nicht ungekürzt senden
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Anträge der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands“ (APPD) auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung, mit der das ZDF verpflichtet werden soll,
ihre Wahlwerbesendung in ungekürzter Fassung zur Ausstrahlung am 12.
September um 21:40 Uhr zuzulassen, abgelehnt. Die erforderliche
Folgenabwägung ergebe, dass die Gründe für den Erlass einer
einstweiligen Anordnung nicht überwiegen. Das ZDF hat der
Beschwerdeführerin zugesichert, am 12. September 2005 zur vorgesehenen
Zeit einen von ihr überarbeiteten Film zu senden. Die Beschwerdeführerin
habe mithin die Möglichkeit, für sich und ihr Programm zu werben. In
Anbetracht dessen erwachse der Beschwerdeführerin kein ins Gewicht
fallender Nachteil, wenn ihre Wahlwerbesendung nicht in der ursprünglich
beabsichtigten Fassung ausgestrahlt wird.
Beschluss vom 12. September 2005 – 2 BvR 1545/05 –
Karlsruhe, den 12. September 2005
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