Pressemitteilungen

Copyright © 2013 BVerfG


Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 111/2005 vom 11. November 2005

Zum Beschluss vom 09. November 2005 – 2 BvR 1198/03 –


Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 9. November 2005 die zugunsten der Bertelsmann AG ergangene einstweilige Anordnung aufgehoben, da die Antrag-stellerin ihre Verfassungsbeschwerde zurückgenommen hat. Die Bertelsmann AG hatte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Sammelklage gewandt, mit der sie vor einem US-amerikanischen Gericht auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Anspruch genommen werden soll. Mit einstweiliger Anordnung vom 25. Juli 2003, die mehrfach – zuletzt durch Beschluss vom 2. Juni 2005 – verlängert wurde, hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Zustellung der Sammelklage bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde untersagt (Pressemitteilung Nr. 58/2003 vom 25. Juli 2003). Aufgrund der Rücknahme der Verfassungsbeschwerde war die einstweilige Anordnung aufzuheben.
Zum ANFANG des Dokuments