Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 111/2005 vom 11. November 2005
Zum Beschluss vom 09. November 2005 – 2 BvR 1198/03 –
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde
gegen Zustellung einer US-amerikanischen Sammelklage zurück
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 9.
November 2005 die zugunsten der Bertelsmann AG ergangene einstweilige
Anordnung aufgehoben, da die Antrag-stellerin ihre Verfassungsbeschwerde
zurückgenommen hat.
Die Bertelsmann AG hatte sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die
im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Sammelklage
gewandt, mit der sie vor einem US-amerikanischen Gericht auf
Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Anspruch genommen
werden soll. Mit einstweiliger Anordnung vom 25. Juli 2003, die mehrfach
– zuletzt durch Beschluss vom 2. Juni 2005 – verlängert wurde, hatte der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Zustellung der
Sammelklage bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde
untersagt (Pressemitteilung Nr. 58/2003 vom 25. Juli 2003). Aufgrund der
Rücknahme der Verfassungsbeschwerde war die einstweilige Anordnung
aufzuheben.
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