Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 52/2006 vom 14. Juni 2006
Zum Beschluss vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 719/06 –
Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
erneut einem Verfahrensbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe
von 500 Euro auferlegt, weil er für den Beschwerdeführer eine
offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.
Der Bevollmächtigte vertritt einen Beschwerdeführer, der versucht, im
Wege eines strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens die Rückgabe
landwirtschaftlichen Grundbesitzes zu erreichen, der seinem Vater im
Zuge der Bodenreform 1947 entzogen worden ist. In dieser Sache hat er
für den Beschwerdeführer bereits zwei Verfassungsbeschwerden erhoben,
die nicht zur Entscheidung angenommen worden sind. Mit dem vorliegenden
Verfahren werden der Sachverhalt sowie die stets gleichen Argumente dem
Bundesverfassungsgericht nun zum dritten Mal vorgelegt.
Zur Begründung für die Verhängung der Missbrauchsgebühr führte das
Bundesverfassungsgericht aus, es müsse nicht hinnehmen, dass es an der
Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann, vor allem für
Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege, erkennbar aussichtslose
Verfassungsbeschwerden behindert werde und dadurch anderen Bürgern den
ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren könne.
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