Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 117/2006 vom 8. Dezember 2006
Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Otto Seidl wird 75 Jahre alt
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl
vollendet am 11. Dezember 2006 sein 75. Lebensjahr.
Otto Seidl wurde am 11. Dezember 1931 in München geboren. Nach dem
Studium der Rechtswissenschaften in München, das er mit beiden
juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, trat er 1960 in
den bayerischen Justizdienst ein. Dort war Otto Seidl als Zivilrichter
und Staatsanwalt, später als Landgerichtsrat am Landgericht München I
tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt,
bis 1978 war er zudem Mitarbeiter des Generalsekretärs am Bayerischen
Verfassungsgerichtshof, von 1974 an auch berufsrichterliches Mitglied
des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Von 1978 bis 1986 war Otto
Seidl Richter am Bundesgerichtshof und dort in verschiedenen
Zivilsenaten tätig.
Otto Seidl gehörte vom 10. Juni 1986 bis zum 27. Februar 1998 dem
Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats an. Seit dem 13.
Oktober 1995 war er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und
zugleich Vorsitzender des Ersten Senats. Das Dezernat von Otto Seidl
umfasste u. a. das Boden- und Enteignungsrecht, einschließlich des
Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des Umweltschutzes, das
Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und Warenzeichenrecht, das
Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste
wurde Otto Seidl 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und
Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
ausgezeichnet. Otto Seidl ist zudem Träger des Bayerischen
Verdienstordens.
Dr. Otto Seidl lebt heute in München.
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