Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Umgangsregelung in Sachen Görgülü

Dokumenttyp: Pressemitteilung , Nr. 20/2007 , Datum:

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Gegenstand der beiden Verfassungsbeschwerden, die jeweils mit einem Eilantrag verbunden sind, ist eine Umgangsregelung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. Dezember 2006. Während der Vater eines bei Pflegeeltern lebenden nichtehelichen Kindes eine Erweiterung der getroffenen Umgangsregelung erreichen will, möchte die Verfahrenspflegerin des Kindes das Umgangsrecht des Vaters einschränken lassen. Beide Verfassungsbeschwerden sind von der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden, da die gerichtliche Umgangsregelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.