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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 38/2007 vom 30. März 2007

Zum Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvE 1/07 –


Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer gegen Tornado-Einsatz auch in der Hauptsache erfolglos
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 29. März 2007 die Organklage der Bundestagsabgeordneten Gauweiler und Wimmer in Sachen "Tornado-Einsatz" gemäß § 24 BVerfGG verworfen. Nach § 24 BVerfGG können unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge durch einstimmigen Beschluss des Gerichts verworfen werden. Die Antragsteller sind als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestags im Organstreit als Prozessstandschafter geltend zu machen. Eine Verletzung eigener Statusrechte als Abgeordnete haben sie nicht dargetan. Ihr Antrag ist daher unzulässig (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 29/2007 vom 12. März 2007 zur Entscheidung über den Eilantrag der beiden Abgeordneten).
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