Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 63/2009 vom 17. Juni 2009
80. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz am 18. Juni 2009
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst
Gottfried Mahrenholz, wird am 18. Juni 2009 80 Jahre alt.
Prof. Dr. Mahrenholz studierte zunächst Theologie, Psychologie und
Philosophie an der Universität Göttingen und anschließend
Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Göttingen. Nach
Ablegung beider juristischer Staatsexamen und seiner Promotion war er ab
1959 in der Kommunal- und Staatsverwaltung tätig. Im Jahr 1965 wurde er
Mitglied des Rundfunkrats des Norddeutschen Rundfunks, zwei Jahre später
folgte seine Wahl zum Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen
Rundfunks. Von 1970 bis 1974 war Prof. Dr. Mahrenholz Staatssekretär und
Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen, anschließend bis 1976
Niedersächsischer Kultusminister, danach bis 1981 Abgeordneter des
Niedersächsischen Landtags sowie Rechtsanwalt. 1981 wurde Prof. Dr.
Mahrenholz zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen. Im
November 1987 erfolgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des
Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats. Sein
Dezernat umfasste unter anderem das Parlaments- und
Strafvollstreckungsrecht. Er wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen
und Beschlüssen des Zweiten Senats mit.
Prof. Dr. Mahrenholz hat deutliche Spuren in der Rechtsprechung des
Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hinterlassen. Sein Name ist
bis heute mit der Rechtsprechung zum Parlamentsrechs, zur
Parteienfinanzierung und zum Strafvollzug verbunden. Er wirkte u.a. an
den Entscheidungen zum Hafturlaub von zu lebenslänglicher
Freiheitsstrafe Verurteilten (BVerfGE 64, 261), zur Stationierung von
Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur Kriegsdienstverweigerung
(BVerfGE 69, 1), zur Parlamentskontrolle der Nachrichtendienste (BVerfGE
70, 324), zur Lagerung chemischer Waffen (BVerfGE 77, 170), zur
Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten (BVerfGE 80, 188), zur
Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82, 106), zur Aussetzung der
Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 86,
288), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE 88, 203) und zum Vertrag von
Maastricht (BVerfGE 89, 155) mit.
Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Mahrenholz
im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion
der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem
Vorsitzenden. Außerdem ist er Präsident der Deutsch-Israelischen
Juristenvereinigung.
Prof. Dr. Mahrenholz lebt heute in Hannover.
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