Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 65/2009 vom 18. Juni 2009
Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. und Richter des
Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Thomas Dieterich
feiert seinen 75. Geburtstag
Der Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Präsident des
Bundesarbeitsgerichts a.D. Prof. Dr. Thomas Dieterich begeht am 19. Juni
2009 seinen 75. Geburtstag.
Prof. Dr. Dieterich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten
Heidelberg und Göttingen. Nach Ablegen der juristischen Staatsexamen und
seiner Promotion war er von 1963 bis 1972 in der Arbeitsgerichtsbarkeit
des Landes Baden-Württemberg tätig. Während dieser Zeit war er auch an
das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Im Jahr 1972 wurde er zum Richter
und im Jahr 1980 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht
ernannt. Seit dem 16. November 1987 war er Richter des
Bundesverfassungsgerichts. Hier beschäftigte er sich vor allem mit dem
Ausbildungs- und Prüfungsrecht sowie dem Recht der freien Berufe. Er
wirkte als Berichterstatter an zahlreichen wegweisenden Urteilen und
Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit. Zu den
bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen zum entschädigungslosen
Wettbewerbsverbot für einen Handelsvertreter (BVerfGE 81, 242), zur
Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachnamenswahl (BVerfGE 84, 9), zur
Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (BVerfGE 84, 34) und zur
Haftungsbegrenzung bei Bürgschaften von unerfahrenen und wirtschaftlich
schwachen Personen (BVerfGE 89, 214).
Im Februar 1994 wurde Prof. Dr. Dieterich Präsident des
Bundesarbeitsgerichts. In diesem Amt wirkte er bis zu seinem Eintritt in
den Ruhestand im Jahr 1999.
Prof. Dr. Dieterich, der heute in Kassel lebt, war nicht nur ein
hervorragender Arbeitsrechtler, sondern auch ein exzellenter
Verfassungsrichter, dessen kommunikative Fähigkeiten, sein Humor und
seine liebenswürdige offene Art allseits sehr geschätzt wurden.
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