Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 103/2002 vom 29. November 2002
Mündliche Verhandlung zum Zeugnisverweigerungsrecht
und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der
Beschlagnahme von Gegenständen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit
eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stehen, und in dem
Organstreitverfahren, in dem es um die Zustimmung des Präsidenten des
Deutschen Bundestags zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den Räumen
des Deutschen Bundestags geht, am
D i e n s t a g, 14. Januar 2003
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schlossbezirk 3, Karlsruhe
eine mündliche Verhandlung durchführen.
Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden im Verlauf der
nächsten zwei Wochen bekanntgegeben.
Az. 2 BvR 508/01 und 2 BvE 1/01
Karlsruhe, den 29. November 2002
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