Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 11/2000 vom 28. Januar 2000
Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren "EALG" am 11.
April 2000
Der Erste Senat des BVerfG hat in mehreren
Verfassungsbeschwerde-Verfahren betreffend das Entschädigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) Termin zur mündlichen Verhandlung auf
D i e n s t a g , den 11. April 2000, 10.00 Uhr
Sitzungssaal des BVerfG,
Schloßbezirk 3, 76133 Karlsruhe
anberaumt.
Das EALG enthält Regelungen über die Wiedergutmachung für
Vermögensverluste, die im Beitrittsgebiet unter der Verantwortung der
DDR (Art. 1 EALG), unter dem Einfluss der sowjetischen Besatzungsmacht
(Art. 2 EALG) und auf Grund nationalsozialistischer Verfolgung (Art. 3
EALG) eingetreten sind.
In den Verfahren geht es vornehmlich um das Problem der so genannten
Wertschere zwischen Wiedergutmachung durch Rückübertragung von
Vermögenswerten und Wiedergutmachung durch Entschädigung oder
Ausgleichsleistung in Geld oder Geldeswert. Dabei steht die Frage im
Mittelpunkt, ob einzelne Regelungen des EALG deshalb verfassungswidrig
sind, weil sie Leistungen vorsehen, die in der Regel unterhalb der
heutigen Verkehrswerte der entzogenen und der nach dem Vermögensgesetz
zu restituierenden Vermögenswerte liegen.
Weitere Einzelheiten werden ca. zwei Wochen vor dem Verhandlungstermin
mitgeteilt.
Karlsruhe, den 28. Januar 2000
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