Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 11/2001 vom 23. Januar 2001
BVR Dr. Kühling aus dem Amt geschieden - Ernennung der neuen
Verfassungsrichter
Der Bundespräsident hat heute Herrn Richter des BVerfG Dr. Jürgen
Kühling die Entlassungsurkunde in Karlsruhe ausgehändigt. Damit endet
die Amtszeit von Dr. Kühling.
Herr Richter des BVerfG Dr. Jürgen Kühling ist am 27. April 1934 in
Osnabrück geboren. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Dr. Kühling studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten
Freiburg, Göttingen, München und Rom. Nach seiner Promotion war er
1965/66 in der Rechtsabteilung der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg
tätig, anschließend - bis 1972 - als Verwaltungsrichter in Hannover.
Während dieser Zeit arbeitete er ein Jahr (1971) als Wissenschaftlicher
Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht. 1972 erfolgte seine Berufung
in das Niedersächsische Justizministerium, 1979 zum Richter am
Bundesverwaltungsgericht.
Seit Juli 1989 ist Dr. Kühling nach seiner Wahl zum
Bundesverfassungsrichter Mitglied des Ersten Senats. Sein Dezernat
umfasst u.a. das Arbeitsrecht (einschließlich der betrieblichen
Altersversorgung), das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das
Mutterschutzrecht.
Dr. Kühling scheidet auf eigenen Wunsch vor Erreichen der
Höchstaltersgrenze von 68 Jahren aus dem Dienst aus.
Die wesentlichen Verfahren, an denen der Richter als Berichterstatter
mitgewirkt hat, sind in der Anlage beigefügt.
Als Nachfolger von Bundesverfassungsrichter Dr. Kühling tritt Prof. Dr.
Brun-Otto Bryde in den Ersten Senat des BVerfG ein. Er war zuvor
Professor für öffentliches Recht an der Universität Gießen und erhielt
heute die Ernennungsurkunde zum Richter des BVerfG vom
Bundespräsidenten.
Gleichermaßen ist Herrn Rudolf Mellinghoff heute die Ernennungsurkunde
übergeben worden. Herr Mellinghoff war seit 1997 Richter am
Bundesfinanzhof und wird die Nachfolge des im Herbst 2000 verstorbenen
Bundesverfassungsrichters Klaus Winter im Zweiten Senat antreten.
Karlsruhe, den 23. Januar 2001
Anlage zur Pressemitteilung Nr. 11/2001 vom 23. Januar 2001
1. BVerfGE 84, 133/Urteil vom 24. April 1991/
PM Nr. 18/91 vom 24. April 1991
Warteschleife, Ruhen von Arbeitsverhältnissen
im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages
2. BVerfGE 84, 212/Beschluss vom 26. Juni 1991/
PM Nr. 34/91 vom 23. Juli 1991
Aussperrung bei Schwerpunktstreik - Streik und Aussperrung
grundsätzlich durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt
3. BVerfGE 85, 191/Urteil vom 28. Januar 1992/
PM Nr. 4/92 vom 28. Januar 1992
Nachtarbeitsverbot für Frauen
4. BVerfGE 88, 103/Beschluss vom 2. März 1993/
PM Nr. 13/93 vom 6. April 1993
Beamte als Streikbrecher - Streik auch im öffentlichen
Dienst durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt
5. BVerfGE 89, 69/Beschluss vom 24. Juni 1993/
PM Nr. 28/93 vom 14. Juli 1993
Cannabis-Konsum und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
6. BVerfGE 89, 276/Beschluss vom 16. November 1993/PM Nr. 3/94 vom 26.
Januar 1994 Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen
7. BVerfGE 92, 365/Urteil vom 4. Juli 1995/
PM Nr. 28/95 vom 4. Juli 1995
Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks -
Verfassungsmäßigkeit von § 116 AFG
8. BVerfGE 96, 152, 171, 189 und 205/
Urteile vom 8. Juli 1997/
PM Nr. 64/97 vom 8. Juli 1997
Sonderkündigungstatbestände des Einigungsvertrages
9. BVerfGE 98, 365/Beschluss vom 15. Juli 1998/
PM Nr. 130/98 vom 25. November 1998
Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst -
Verfassungswidrigkeit von § 18 BetrAVG
10. BVerfGE 100, 226/Beschluss vom 2. März 1999/
PM Nr. 69/99 vom 1. Juli 1999 Rheinland-Pfälzisches
Denkmalschutzgesetz - Ausgleichsleistungen bei unzumutbaren
Eigentumsbeschränkungen.
11. BVerfGE 102, 347/Urteil vom 12. Dezember 2000/
PM Nr. 156/2000 vom 12. Dezember 2000
Presse- und Meinungsfreiheit bei Zeitungsanzeigen
(Benetton-Werbung)
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