Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 16/2011 vom 17. Februar 2011
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim französischen Verfassungsrat
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des
Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 16. Februar 2011 auf Einladung des
Präsidenten Jean-Louis Debré den Verfassungsrat (Conseil
constitutionnel) in Paris besucht. Zwischen den Mitgliedern des
Verfassungsrates und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurde in
Fachgesprächen "das Verhältnis der nationalen Verfassungsgerichte zu dem
Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte" erörtert. Ein weiteres Thema des Arbeitstreffens war die
in Frankreich am 1. März 2010 eingeführte "vorrangige Frage zur
Verfassungsmäßigkeit", ein Rechtsbehelf, mit dem der einzelne Bürger im
Rahmen eines Gerichtsverfahrens die Anrufung des Verfassungsrates zur
Überprüfung der Verfassungskonformität eines Gesetzes erreichen kann.
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