Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 35/2011 vom 19. Mai 2011
Pressetermin zur Besichtigung des temporären Amtssitzes
„Bundesverfassungsgericht/Waldstadt“ am 21. Juni 2011
Das in den Jahren 1964 bis 1969 zwischen Schlossplatz und Botanischem
Garten für das Bundesverfassungsgericht errichtete Gebäudeensemble wird
in den kommenden drei Jahren grundlegend saniert. Die u. a. aus
energetischen Gründen erforderliche Grundsanierung umfasst vor allem
umfangreiche bauliche Maßnahmen im Bereich des Wärmeschutzes und des
Brandschutzes, die insbesondere den Austausch der gesamten
Fensterverglasung des Gebäudekomplexes, eine Kompletterneuerung der
Dächer sowie eine Freilegung der Stahlkonstruktion einiger Gebäudeteile
bedingen.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Dienstbetriebes des
Bundesverfassungsgerichts werden die 16 Bundesverfassungsrichterinnen
und -richter sowie ein Großteil des Personals während der dreijährigen
Bauphase einen temporären Amtssitz beziehen.
Das Bundesverfassungsgericht und das Staatliche Hochbauamt Baden-Baden
laden alle interessierten Vertreterinnen und Vertreter der Presse zu
einer Besichtigung der Interimsdienststelle
„Bundesverfassungsgericht/Waldstadt“, Rintheimer Querallee 11,
Karlsruhe, am 21. Juni 2011, 10.00 Uhr, ein. Die Führung durch das
Gebäude erfolgt durch den Leiter des Staatlichen Hochbauamtes, Herrn
Leitenden Baudirektor Wolfgang Grether.
Akkreditierungshinweise für den 21. Juni 2011
1.) Interessierte Medienvertreterinnen und -vertreter akkreditieren sich
bitte schriftlich bis spätestens
Dienstag, den 14. Juni 2011, 12.00 Uhr,
unter Bekanntgabe der E-Mail-Adresse (Fax-Nr.: 0721/9101-461). Dabei
sind Name, Vorname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die
Presseausweisnummer mitzuteilen. Für erstmalige Anmeldungen von
Medienvertretern ist die Vorlage eines gültigen Presseausweises
erforderlich. Nach Ablauf der Akkreditierungsfrist wird eine Bestätigung
per E-Mail versandt.
Wir bitten um Verständnis, dass Akkreditierungen, die nach Ablauf der
Frist bzw. per E-Mail eingehen, nicht berücksichtigt werden.
Aus Kapazitätsgründen steht für Vertreter von Agenturen und Zeitungen
ein begrenztes Kontingent von 25 Plätzen zur Verfügung. Es wird daher
gebeten, pro Printmedium nur einen Mitarbeiter zu akkreditieren.
Zur besseren Planung werden auch alle Mitglieder der
Justizpressekonferenz (Voll- und Gastmitglieder) gebeten, sich
entsprechend schriftlich zu akkreditieren.
2.) Die akkreditierten Vertreterinnen und Vertreter der
Presse werden gebeten, sich bis spätestens 9.55 Uhr vor dem Gebäude
einzufinden. Parkmöglichkeiten befinden sich unmittelbar vor dem
Gelände.
3.) Während der Führung und erforderlichenfalls im Anschluss
daran besteht Gelegenheit, Foto- und Filmaufnahmen im Innen- und
Außenbereich des Gebäudes zu fertigen.
Für Foto- und Filmaufnahmen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein
öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit jeweils
zwei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier Agenturfotografen und zwei
freie Fotografen) zugelassen (Pool-Bildung!). Die Platzvergabe für die
Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge des Fax-Eingangs. Die
Bestimmung der „Pool-Mitglieder“ bleibt den Fernsehsendern bzw. den
Agenturen und Fotografen selbst überlassen. Die „Pool-Mitglieder“
verpflichten sich auf entsprechende Bitte, gefertigte Film- und
Fotoaufnahmen anderen Rundfunk- und TV-Anstalten sowie Fotoagenturen zur
Verfügung zu stellen.
Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten.
|