Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 78/2011 vom 9. Dezember 2011
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Otto Seidl
feiert seinen 80. Geburtstag
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Otto Seidl
vollendet am kommenden Sonntag, dem 11. Dezember 2011, sein 80.
Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht vom 10. Juni 1986
bis zum 27. Februar 1998 als Mitglied des Ersten Senats an.
Otto Seidl studierte Rechtswissenschaften in München. Nach Abschluss
beider juristischer Staatsexamina und einer Promotion zum Thema
„Elterliche Gewalt im Zeichen der Gleichberechtigung der Frau“ trat er
1960 in den bayerischen Justizdienst ein. Dort war er als Zivilrichter
und Staatsanwalt, später als Landgerichtsrat am Landgericht München I
tätig. Im Juli 1969 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.
Zudem war Otto Seidl Mitarbeiter des Generalsekretärs am Bayerischen
Verfassungsgerichtshof, dem er ab 1974 als berufsrichterliches Mitglied
angehörte, bis er im Jahre 1978 zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt
wurde. Hier war er in verschiedenen Zivilsenaten tätig und insbesondere
mit Verfahren aus dem Familienrecht sowie dem Kapitalgesellschaftsrecht
befasst.
1986 wurde Dr. Otto Seidl zum Richter des Bundesverfassungsgerichts
berufen. Im Oktober 1995 erfolgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten
des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Ersten Senats. Sein
Dezernat umfasste unter anderem das Boden- und Enteignungsrecht
einschließlich des Rechts der offenen Vermögensfragen, das Recht des
Umweltschutzes, das Kindergeldrecht, das Urheber-, Patent- und
Warenzeichenrecht, das Erbrecht sowie das Grundstücksverkehrsrecht. Otto
Seidl wirkte an zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des
Ersten Senats mit, als Berichterstatter unter anderem an den
Entscheidungen zum vorläufigen Rechtsschutz gegen das sog.
„Zwischenlager Gorleben“ (BVerfGE 77, 381) und die Errichtung atomarer
Anlagen („Wackersdorf“, BVerfGE 78, 290) sowie zum Kindergeld (BVerfGE
82, 60, BVerfGE 82, 198 und BVerfGE 91, 93) und zur Bodenreform (BVerfGE
84, 90).
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste
wurde Otto Seidl 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und
Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
ausgezeichnet. Er ist zudem Träger des Bayerischen Verdienstordens.
Dr. Otto Seidl lebt heute in München.
|