Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 114/2001 vom 11. Dezember 2001
Dazu Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 1 BvF 1/96 u.a. -
Vergleichsvorschlag in den "LER"-Verfahren
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute den Beteiligten
in den LER-Verfahren den angekündigten Vergleichsvorschlag
unterbreitet. Danach würde die Landesregierung Brandenburg sich
verpflichten, rechtzeitig vor Beginn des nächsten Schuljahres einen
Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, mit dem einige vor allem den
Religionsunterricht betreffende Punkte geregelt werden.
Die Gegenseite würde sich verpflichten, ihre Verfassungsbeschwerden und
Anträge nach In-Kraft-Treten eines entsprechenden Änderungsgesetzes
zurückzunehmen.
Inhaltlich schlägt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen
Regelungen zu folgenden Bereichen vor:
- Religionsunterricht in der Schule wird in der Regel ab 12
Teilnehmern durchgeführt und in den normalen Stundenplan integriert.
Durch die zeitliche Gestaltung soll die Möglichkeit zur gleichzeitigen
Teilnahme am LER- und am Religionsunterricht nicht ausgeschlossen
werden.
- Lehrern, die auch Religionsunterricht erteilen, wird dieser auf das
wöchentliche Lehrdeputat angerechnet. Religionspädagogische
Fortbildung wird ermöglicht.
- Beauftragte der Kirchen, die Religionsunterricht erteilen, ohne
staatliche Lehrer zu sein, können an den Lehrerkonferenzen etc.
teilnehmen.
- Religionsunterricht wird benotet, sofern die Kirchen oder
Religionsgemeinschaften dies wollen. Die Note wird auf Antrag in das
Zeugnis aufgenommen. Ihre Bedeutung für die Versetzung und für den
Erwerb von Abschlüssen kann in der einschlägigen Rechtsverordnung
bestimmt werden.
- Das Land Brandenburg beteiligt sich finanziell an den Kosten des
Religionsunterrichtes.
- Die Abmeldung vom Fach LER ist bei Teilnahme am Religionsunterricht
durch einfache Erklärung gegenüber der Schule möglich.
- Es wird eine Schiedsstelle eingerichtet, die Meinungsverschiedenheiten
über den Vollzug der Vorschriften über das Fach LER und
den Religionsunterricht ausräumen soll.
Der Senat hat die Beteiligten gebeten, sich bis zum 31. Januar 2002 zu
diesem Vorschlag zu erklären.
Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 1 BvF 1/96 u.a. -
Karlsruhe, den 11. Dezember 2001
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