Bundesverfassungsgericht
- Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 115a/99 vom 4. November 1999
Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 115/99 vom
4. November 1999
Die Pressemitteilung vom heutigen Tag Nr. 115/99 "Strafaussetzung zur
Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom Strafgefangenen noch
die Begehung rechtswidriger Taten droht" wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 2 unter Ziffer II., 2. Absatz muß es heißen:
"Die Kammer führt hinsichtlich der Entscheidung des LG aus, daß sich
dieses allein auf die aus seiner Sicht nach wie vor zutreffenden Gründe
zweier acht bzw. neun Monate zurückliegender, Strafaussetzung
versagender Entscheidungen stützt, dabei aber nicht berücksichtigt, daß
sich der Bf im Strafvollzug mittlerweile beanstandungsfrei führt."
Karlsruhe, den 4. November 1999
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