Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2012 vom 24. Januar 2012
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung seines
Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 23. Januar 2012 auf Einladung des
Präsidenten Sir Nicolas Bratza den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) in Straßburg besucht. Thema der dort geführten
Fachgespräche war zunächst ein seitens des EGMR unterbreiteter
„Vorschlag eines Filtermechanismus für den EGMR“. Ein weiterer Austausch
erfolgte zu dem Thema „Gutachten - ein Element im Dialog zwischen
Richtern nationaler und internationaler Gerichte?“. Überdies wurden
zwischen den Mitgliedern der beiden Gerichte „der Grundrechtsschutz
zwischen Privaten“ sowie „die Konsequenzen der Rechtsprechung des EGMR“
erörtert.
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