Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 7/2012 vom 14. Februar 2012
Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am „Sechser-Treffen“
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung seines
Präsidenten Andreas Voßkuhle hat vom 12. bis 13. Februar 2012 am sog.
„Sechser-Treffen“ teilgenommen, das in diesem Jahr vom Gerichtshof der
Europäischen Union in Luxemburg ausgerichtet wurde. Das regelmäßig im
Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindende Treffen der deutschsprachigen
Verfassungsgerichte aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein,
Österreich und Deutschland sowie des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union dient den
Gerichten zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Die diesjährigen
Arbeitssitzungen wurden mit dem Thema „Die Anwendung der
Grundrechtecharta durch die nationalen Verfassungsgerichte“ eingeleitet,
das neben Grundsatzfragen sowohl den Beurteilungsspielraum der
nationalen Gerichte als auch die Bedeutung der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Gegenstand hatte. In
den weiteren Fachgesprächen wurden von den Richtern unter dem Thema
„Prozess- und Sachurteil in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“
die Voraussetzungen des Verfassungsrechtsschutzes in den
deutschsprachigen Ländern erörtert. Überdies erfolgte ein Austausch zur
Thematik „Unionsbürgerschaft und europäischer Grundrechtsschutz in rein
nationalen Sachverhalten“.
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