Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 24/2012 vom 24. April 2012
Besuch der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins
beim Bundesverfassungsgericht
Eine Delegation der Verfassungsrechtsausschüsse der
Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins hat am 23.
April 2012 das Bundesverfassungsgericht auf Einladung seines Präsidenten
besucht. Das Treffen diente dem gegenseitigen Erfahrungs- und
Meinungsaustausch über Themen der verfassungsrechtlichen Praxis.
Gegenstand der Erörterungen waren unter anderem die
verfassungsgerichtliche Verfahrensweise bei der Nichtannahme von
Verfassungsbeschwerden und deren Verwerfung als unzulässig sowie die
praktische Bedeutung des Eilrechtsschutzes im Zusammenhang mit komplexen
Verfassungsbeschwerden. Diskutiert wurde ferner über Fragen des
Rechtsschutzes bei überlanger Verfahrensdauer sowie über das Verhältnis
des Bundesverfassungsgerichts zum Gerichtshof der Europäischen Union und
zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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